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  • · Fachbeitrag · Kindergeld

    Unberechtigter Bezug von Kindergeld kann Steuerhinterziehung sein

    von RAin Lea Wimmer, FAin StR, Kantenwein Zimmermann Spatscheck & Partner PartGmbB, München

    | Die steuerstrafrechtliche Relevanz im Zusammenhang mit einem Antrag auf Kindergeld wird oft unterschätzt oder ist unbekannt. Für den steuerstrafrechtlichen Berater gehört dieser Vorwurf zum Standardrepertoire. |

    1. Einleitung eines Steuerstrafverfahrens

    In 2021 zieht Mandant M mit Frau und Kind nach Irland. Im März 23 erfährt M bei der Einreise nach Deutschland, dass die Familienkasse in 2022 einen Bescheid erlassen hat, um zu Unrecht bezahltes Kindergeld zurückzufordern, der aber mangels ladungsfähiger Anschrift nicht zugegangen ist. Gegen M wird ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet, weil er unrechtmäßig Kindergeld bezogen haben soll. M soll der Familienkasse pflichtwidrig nicht mitgeteilt haben, dass er sich 2021 in Deutschland abgemeldet hat.

    2. Einlassung des M

    M lässt sich durch seinen Verteidiger wie folgt ein: Er sei davon ausgegangen, dass man als deutscher Staatsangehöriger trotz Umzugs innerhalb der EU einen Anspruch auf Kindergeld in Deutschland habe. Daher habe er auch keines in Ausland beantragt. Die Anmeldung im Ausland und die damit einhergehende automatische Abmeldung in Deutschland seien ausreichend. Darüber hinausgehende Mitteilungspflichten seien ihm nicht bewusst gewesen.