· Fachbeitrag · Steuerhinterziehung
Erfolgreich verteidigen, wenn ausländische Einkünfte nicht korrekt versteuert werden
von RAin Lea Wimmer, FAin StR, Pfordte Bosbach Rechtsanwälte PartGmbB, München
| Die Sachverhalte, in denen Arbeitnehmer mit Berührungspunkten zu mehreren Mitgliedsstaaten ihren steuerlichen Erklärungspflichten nicht ausreichend nachkommen, sind vielschichtig. Aus Verteidigersicht kann es sich lohnen, die Komplexität dieser Fälle herauszuarbeiten. |
1. Sachverhalt
Mandant M, wohnhaft in Deutschland, wird von einem in der Schweiz ansässigen Unternehmen U angestellt. Laut Arbeitsvertrag benötigt er einen Wohnsitz in der Schweiz, weshalb er sich offiziell bei einem Bekannten in der Schweiz einmietet. Tatsächlich arbeitet M mehrere Jahre auf Mallorca für eine Tochtergesellschaft T der U. Sein Lohn wird durch U in der Schweiz versteuert. Wirtschaftlich wird der Lohn aber von T getragen. Während seiner Tätigkeit auf Mallorca fliegt M regelmäßig nach Deutschland. M reicht in der Schweiz und in Deutschland Steuererklärungen ein. Bei der deutschen Steuererklärung gibt er an, sich zum größten Teil des Jahres nicht in Deutschland aufzuhalten, und beantragt erfolgreich beim FA, dass sein Arbeitslohn in Deutschland freigestellt wird.
2. Einleitung von Steuer- und Steuerstrafverfahren
Vier Jahre nach Beginn der Tätigkeit wird bei M in Deutschland ein Steuerstrafverfahren wegen Hinterziehung von ESt eingeleitet, da M in Deutschland ansässig war und seinen Lohn in Deutschland hätte versteuern müssen. Die Behörden wissen noch nichts von seiner Tätigkeit auf Mallorca.
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