· Fachbeitrag · Steufa-Praxis
Anzeige gegen bekannten Arzt
| Bei der Steuerfahndungsstelle erstattete ein Rechtsanwalt im Namen seiner Mandantin Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung gegen einen Arzt. |
1. Historie: Not des Patienten ausgenutzt
Der Ehemann seiner Mandantin war schwer an Krebs erkrankt. Der beschuldigte Arzt sei ein bekannter Spezialist, der bei vergleichbaren Erkrankungen sehr erfolgreich operiert habe. Der Ehemann habe wegen Terminüberlastung lange auf einen Termin warten müssen, um dann zu erfahren, dass die Warteliste der zu operierenden Patienten sehr lang sei und es möglicherweise Jahre dauern könne, bis er „an der Reihe“ sei. Der Ehemann teilte dem Arzt mit, dass es dann eventuell zu spät sein könne, denn man habe ihm eine Lebenserwartung von weniger als einem halben Jahr prognostiziert. Daraufhin habe der Arzt ihm zu verstehen gegeben, dass bei einer „Spende“ von 10.000 EUR seine Operation vorgezogen werden könne.
2. Vereinbarung von Ratenzahlung
Nach Aussage der Ehefrau habe der Arzt sogar angeboten, die „Spende“ in 2 Raten zu bezahlen. Die 1. Rate wäre vor und die 2. Rate nach der Operation fällig. Er habe aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die 2. Rate auch dann zu begleichen sei, wenn der Patient auf dem Operationstisch „liegen bleibe“. Die Chance, wieder gesund zu werden, habe ihren Ehemann dennoch veranlasst, sich darauf einzulassen. Leider sei ihr Mann kurz nach der Operation verstorben und sie habe auf massiven Druck des Arztes die 2. Rate durch Aufnahme eines Kredits bezahlt. Beide Raten habe sie dem Arzt persönlich in bar übergeben. Wegen des Verhaltens des Arztes, das sie als standeswidrig empfinde, sei sie zum Rechtsanwalt gegangen, der ihr zu der Anzeige geraten habe.
3. Ermittlungen gegen uneinsichtigen Arzt
Der Fahndungsbeamte war derart empört, dass er in Absprache mit seinem Vorgesetzten die Anzeige auch der Staatsanwaltschaft mit der Bitte übergab, auch wegen weiterer Delikte wie Nötigung oder Betrugs zu ermitteln. Der Staatsanwalt vernahm zunächst die Anzeigeerstatterin als Zeugin, um ihre Glaubhaftigkeit zu überprüfen und leitete anschließend ein Strafverfahren gegen den Arzt ein und durchsuchte seine Privatwohnung, sein Arbeitszimmer im Krankenhaus und die durch die Steuererklärungen bekannten Banken.
Der Arzt hatte auf den Namen seines Sohnes ein Konto eingerichtet, über das er Verfügungsmacht hatte und aus das regelmäßig Bareinzahlungen von jeweils 5.000 EUR oder 10.000 EUR geflossen waren. Insgesamt waren Einkommensteuern i.H. von 600.000 EUR hinterzogen worden. Da der Arzt beharrlich zu den Vorwürfen schwieg, wurde das Strafverfahren vor dem LG eröffnet und viele seiner ehemaligen Patienten als Zeugen gehört. Diese bestätigten die Vorwürfe, sodass für die Richter die Schuld des Angeklagten feststand und sie ihn zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilten. Der Angeklagte kündigte an, das Urteil überprüfen lassen zu wollen.