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  • 15.11.2019 · Fachbeitrag · Steufa-Praxis

    Dachgeschossausbau mit Scheingewerbe

    | Ein Ehepaar wollte den Ausbau des Dachgeschosses seiner Stadtvilla so günstig wie möglich halten. Daher meldete die Ehefrau ein Gewerbe mit der Tätigkeit „Haus- und Immobilienverwaltung“ an. Der Ehemann vermietete umsatzsteuerpflichtig das Dachgeschoss an das Gewerbe der Ehefrau. So war für dessen Ausbau Vorsteuerabzug möglich. Weiter wurden beim Gewerbe und bei der Vermietung steuerliche Verluste erklärt. Aufgrund der hohen Einkommen- und Umsatzsteuererstattungen fragte die Veranlagungsstelle des Finanzamts kritisch nach und schaute sich das Objekt selbst an. |