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  • 16.02.2022 · Fachbeitrag · Steufa-Praxis

    „Dienstwagen-Delikt“ offengelegt und abgewendet

    | Die Besteuerung von Dienstwagen ist eine Sache für sich. Bei Pkw der gehobenen Preiskategorie kann es für den Arbeitnehmer steuerlich teuer werden. Die Höhe der Steuer bemisst sich neben dem Bruttolistenpreis auch anhand der Fahrtstrecke von der Wohnung bis zur ersten Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers. Werden diese Angaben nicht wahrheitsgemäß gegenüber der Finanzverwaltung gemacht, stellen sich steuerstrafrechtliche Fragen. Dann wird es unangenehm. Für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber. |