02.10.2017 · Fachbeitrag · Steufa-Praxis
Eigentumswohnung wurde nur zum Schein vermietet
| Der Sachbearbeiterin auf der Veranlagungsstelle fiel auf, dass der Steuerpflichtige die Mieterin seiner Eigentumswohnung geheiratet hatte. Um auch weiterhin Verluste geltend machen zu können, versuchte er selbst im Jahr der Eheschließung dem FA glaubhaft zu machen, dass er selbst nicht in der vermieteten Wohnung wohnte. |
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