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  • · Fachbeitrag · Steufa-Praxis

    Handhelds in der Gastronomie oder - Die Freundin des Betriebsprüfers

    | Die Freundin eines Betriebsprüfers arbeitete in den Semesterferien in einer Gaststätte mit Außengastronomie. |

     

    1. Schlechte Arbeitsbedingungen in der Außengastronomie

    Sie erzählte ihrem Freund von den schlechten Arbeitsbedingungen, denn sie musste z.B. an den Wochenenden bereitstehen. Wenn das Wetter gut wurde, musste sie auf Anruf kommen und sei es auch nur für zwei Stunden. Bezahlt wurden natürlich nur die Stunden, in denen sie tatsächlich anwesend war. Darüber hinaus hatte sie Ärger mit dem Chef, weil sie offenbar zu viele Fragen stellte. So arbeiteten alle Bedienungen im Außenbereich mit sogenannten Handhelds. Mithilfe dieser transportablen Eingabegeräte nehmen die Bedienungen die Bestellungen der Gäste auf. Die Bestellungen gehen sofort zur Theke, wo die Aufträge bearbeitet werden. Dadurch wird viel Zeit gespart und Lauferei vermieden. Außerdem besteht ein Verbund zur Hauptkasse, wo die Umsätze aller Handhelds und Kassen zusammengeführt werden.

     

    2. Programmierung der Handhelds

    Einmal hatte sie versehentlich eine falsche Taste gedrückt und hatte auf dem Display „Kassen im Netz“ und darunter erschienen alle Handhelds, wobei bei einigen eine „1“ dahinterstand und bei manchen eine „0“. Als sie den Chef danach fragte, wurde er sehr ärgerlich und verwies sie auf ihre Arbeit. Ihr Freund war neugierig geworden. Er hatte einen Kollegen, der in Sachen „Kassensysteme und Manipulationsmöglichkeiten“ schulte. Auf Anfrage bestätigte der Kollege, dass die Einstellungen an der Kasse so manipuliert werden könnten, dass kein Datenabgleich zwischen Eingabestation und Hauptkasse erfolge. Die mit diesem Eingabegerät eingegebenen Umsätze würden nicht in die Gesamtumsätze einfließen. Diese Erkenntnis gab der Prüfer an die Kollegen der Steuerfahndung weiter, die sich die Akten des Gastronomen daraufhin genauer ansah.

     

    3. Geständnis im Rahmen der Umsatzsteuersonderprüfung

    Die Recherche ergab, dass der Gastronom schon mal strafrechtlich auffällig geworden war. Aufgrund von Kalkulationsdifferenzen waren Zuschätzungen vorgenommen worden. In der Folgezeit waren die Aufschlagsätze im normalen Rahmen, danach sanken sie kontinuierlich. Da die Feststellungen nach Auffassung des Richters noch nicht für einen Anfangsverdacht ausreichten, wurde eine Umsatzsteuersonderprüfung beauftragt und ein Kollege mit besonderen Kenntnissen von Kassensystemen zur Seite gestellt. Dieser las die Kasse aus, überprüfte den Datenabgleich zwischen den mobilen Geräten und der Hauptkasse und stellte sehr schnell Unregelmäßigkeiten fest. Die Prüfer leiteten ein Strafverfahren ein. Der Gastronom legte zügig ein Geständnis ab, da er wegen wiederholter Steuerstraftat eine Freiheitsstrafe befürchtete. Schon nach kurzer Zeit lieferte er Aufzeichnungen über die tatsächlichen Umsätze, anhand derer die Steuerfahnder dann die Mehrsteuern errechnen konnten. Das Strafverfahren steht noch aus.

    Quelle: Ausgabe 08 / 2014 | Seite 216 | ID 42779795