Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Steufa-Praxis

    Kontrollmitteilung aus den Niederlanden

    | Ein FA erhielt von der niederländischen Finanzverwaltung eine Kontrollmitteilung darüber, ein Deutscher habe in Holland eine Yacht gekauft und - teilweise - bar bezahlt. Es wurde ein Betrag von 500.000 EUR bar bezahlt. |

     

    1. Betriebsprüfung nach zehn Jahren

    Bei dem Steuerpflichtigen handelte es sich um einen Gastronomen, der letztmals vor zehn Jahren geprüft worden war. Laut Akte hatte der Gastronom in den letzten Jahren lediglich Gewinne von jährlich etwa 60.000 EUR gemacht. Deshalb entschied der Sachgebietsleiter, dass das Unternehmen unmittelbar geprüft werden sollte, obwohl die Veranlagungen der letzten Jahre nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfungen erfolgt waren. Gleichzeitig wurde die Steuerfahndung eingeschaltet und ein Strafverfahren eingeleitet.

     

    2. Karneval - Betrieb geöffnet oder geschlossen?

    Gleich zu Beginn der Betriebsprüfung wurde dem Gastronom eröffnet, dass ein Steuerstrafverfahren gegen ihn und seine Ehefrau eingeleitet worden sei. Zu der Herkunft des Geldes für die Yacht wollte sich der Gastronom unter Berufung auf sein Aussageverweigerungsrecht nicht äußern. Bei Überprüfung der Kasse, stellte der Betriebsprüfer fest, dass Umsätze an ganzen Tagen fehlten - z.B. soll das Lokal über Karneval geschlossen gewesen sein, obwohl im Internet eine Karnevalsfeier in den Räumen des Gastronomen angekündigt worden war. Die Vernehmung der Angestellten durch den Steuerfahnder ergab dann auch, dass an den Karnevalstagen geöffnet gewesen war und dass sie angewiesen worden seien, die Einnahmen nicht über die Kasse laufen zu lassen. Die Löhne waren bar bezahlt worden.

     

    3. Gastronom in Erklärungsnot

    Aber auch der nach neuen Schätzungen ermittelte Gewinn konnte den Kauf der Yacht nicht erklären. Also fragten die Fahnder den Beschuldigten noch einmal ganz gezielt nach der Herkunft des Bargeldbetrags. Nach Rücksprache mit seinem Rechtsanwalt erklärte der Beschuldigte, seine Ehefrau sei in den letzten Jahren der Prostitution nachgegangen. Ihr großer Traum sei der Besitz einer Yacht gewesen. Sie hätten viele Urlaube mit gemeinsamen Freunden dort verbracht und wollten später einmal die Welt bereisen. Die Einnahmen der Ehefrau seien komplett schwarz vereinnahmt worden.

     

    4. Yacht verkauft, Steuern bezahlt

    Auf Drängen des Rechtsanwalts gaben die Eheleute nun auch zu, dass ein Großteil der Umsätze aus dem gastronomischen Bereich nicht bei den Einnahmen verbucht worden sei. So sei bei besonderen Anlässen wie Karneval, Abiturfeiern oder Hochzeiten teilweise gar keine Kasse benutzt worden und das Geld schwarz vereinnahmt worden. Nach diesem Geständnis und der Tatsache, dass die Beschuldigten die Steuerschulden durch Verkauf der Yacht bezahlen wollten, konnte die StA einer Erledigung der Strafverfahren durch Strafbefehl zustimmen. Sowohl die Steuerschulden als auch die Strafe i.H.v. 50.000 EUR wurden nach dem Verkauf der Yacht bezahlt.

    Quelle: Ausgabe 03 / 2013 | Seite 78 | ID 37999380