17.07.2018 · Fachbeitrag · Steufa-Praxis
So nicht: Zusammen veranlagen, getrennt leben!
| Ein anonymer Anzeigenerstatter machte die Steufa darauf aufmerksam, dass die Eheleute schon seit über 10 Jahren getrennt voneinander lebten, der Ehemann jedoch weiter Arbeitslohn beziehe, der nach Steuerklasse 3 besteuert werden würde, und auch Zusammenveranlagung beantragt habe. |
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