· Fachbeitrag · Steufa-Praxis
Steuerpflicht eines ausländischen Unternehmens
| Um herauszufinden, seit wann der Unternehmer im Inland unbeschränkt steuerpflichtig ist, forderte die Betriebsprüfung ihn und dessen Steuerberater auf, Unterlagen für sein ausländisches Unternehmen, wie Firmenstruktur und Gewinnermittlungen, vorzulegen. Die Unterlagen kamen entweder gar nicht oder nur unvollständig. Nachdem der Betriebsprüfung im Rahmen einer Besprechung die angeforderten Unterlagen nur vorgezeigt wurden, wurde die Steuerfahndung informiert. Die Steuerberater hatten die Unterlagen erhalten, weigerten sich jedoch, diese auszuhändigen. |
1. Durchsuchungsbeschlüsse für private Wohnräume beantragt
Es wurden daher Durchsuchungsbeschlüsse für die Wohnräume des Unternehmers und des Steuerberaters beantragt. Bei der Durchsuchung konnten mehrere Übersichten zu den Beteiligungen des Unternehmers beim Steuerberater sichergestellt werden. Auch zur Frage, ab welchem Zeitpunkt er sich dauerhaft in Deutschland aufhielt, wurden Unterlagen sichergestellt.
2. Tagebuch der Ehefrau wurde beschlagnahmt
Eskalierend war in der Wohnung des Unternehmers jedoch die Sichtung und Mitnahme des Tagebuchs der Ehefrau. In dem Buch notierte sie sich, zu welchem Zeitpunkt und wie lange der Unternehmer sich in Deutschland aufhielt. Sie zeigte somit auf, ab welchem Zeitpunkt er dauerhaft im Inland ansässig ist. Da diese Notizen beweiserheblich waren, entschied die Steuerfahndung, diese, trotz Behauptung des Anwalts, sie würden einem Beschlagnahmeverbot unterliegen, zur weiteren Durchsicht nach § 110 StPO sicherzustellen.
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