· Fachbeitrag · Steufa-Praxis
Welpen, Impfausweise und Steuerhinterziehung
| Ein Welpenkäufer meldete sich bei der Polizei, da ihm auffiel, dass der Impfausweis seines Welpen, den ihm der vorgebliche Züchter mitgegeben hatte, gefälscht war. Dieser Hinweis führte dazu, dass die Polizei, der Zoll, das Veterinäramt und die Steuerfahndung die Ermittlungen aufnahmen. |
1. Das Veterinäramt ermittelt
Das Veterinäramt hatte den Hundehandel mangels Anmeldung und Erlaubnis untersagt und eine Geldstrafe von 7.000 EUR wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz festgesetzt. Der Welpenhändler hatte ungeimpfte Hundewelpen aus Russland importiert, um sie im Inland weiterzuveräußern.
2. Der Zoll ermittelt
Aufgrund dieser Angaben ermittelte der Zoll wegen des Verdachts der Hinterziehung von Einfuhrumsatzsteuer, die beim Import der Welpen aus Russland entsteht. Bei der Durchsuchung der Wohnräume wurden insbesondere Kaufverträge über den Weiterverkauf der Welpen sichergestellt. Der Welpenhändler veräußerte einen Hundewelpen für 2.000 EUR bis 4.000 EUR.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PStR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,20 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig