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  • 18.07.2024 · Fachbeitrag · Umsatzsteuerkarussell

    Auf die Beweislast kommt es an

    | Steuerstrafverfahren wegen Beteiligung an einem MWSt-Betrug nehmen stetig zu. Den Unternehmern wird vorgeworfen, Anhaltspunkte, die dafürsprechen sollen, in einem USt-Betrugssystem eingebunden zu sein, nicht beachtet zu haben. Ihnen wird daher der Vorsteuerabzug bzw. die Steuerfreiheit nicht gewährt und der Vorwurf der Steuerhinterziehung erhoben. |