16.05.2024 · Fachbeitrag · Vorsatz
Prüfungsmaßstab für Vorsatz ist die individuelle Erkenntnis- und Einsichtsfähigkeit
| Bei der Frage, ob Vorsatz vorliegt oder nicht, kommt es auf die individuelle Erkenntnis- und Einsichtsfähigkeit des Steuerpflichtigen an. |
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