· Fachbeitrag · Zollrecht
Warum man die EORI-Nr. geheim halten sollte
von Dipl.-Finanzwirt (FH/Zoll) Markus Bitzer, Odenthal
| Wer in der EU gewerblich Ein- oder Ausfuhren durchführt, benötigt eine EORI-Nr. Diese ist schnell beantragt und erteilt. Aber was steckt dahinter und welche Gefahren sind damit verbunden? Was kann dem Unternehmen passieren, wenn jemand anderes die Nr. nutzt? |
1. Die EORI-Nummer
Das in Deutschland ansässige Unternehmen M hat unmittelbar nach seiner Gründung in 2019 eine EORI-Nr. beim Zoll in Deutschland beantragt und erhalten. Die EORI-Nr. ist ein eindeutiges Identifikationsmerkmal des Zollbeteiligten gegenüber den Zollbehörden und wird in der EU jeweils nur einmal vergeben. Bei jeder Zollanmeldung muss diese EORI-Nr. mit angegeben werden, damit der Einführer, Ausführer, Anmelder oder Vertreter klar identifiziert sind. Schließlich folgen für Einführer/Anmelder Einfuhrabgaben und für Ausführer außenwirtschaftsrechtliche Pflichten.
2. Missbrauch durch andere Beteiligte
Im Rahmen einer Zollprüfung beim Unternehmen M legte der Zollprüfer eine aus dem IT-Verfahren ATLAS generierte Liste aller Einfuhren zum Prüfungszeitraum vor. Mittels dieser Liste wollte er, zunächst stichprobenweise, später in vollem Umfang, die Einfuhrdokumente, wie Rechnungen, Frachtpapiere, Zahlungsnachweise und Zollbelege sehen. Dabei stellte sich heraus, dass für einen Teil der Positionen auf der Liste das Unternehmen M keine Nachweise vorlegen konnte. Darüber hinaus konnte das zugrunde liegende Handelsgeschäft in der Buchhaltung des Unternehmens nicht ermittelt werden.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PStR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,20 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig