· Fachbeitrag · Zollrecht
Zollvorschriften bei der Einfuhr von Fahrzeugen ‒ das sind steuerliche Risiken und Konsequenzen
von Dipl.-Finanzwirt (FH/Zoll) Markus Bitzer, Odenthal
| A reist mit seinem im Ausland zugelassenen Fahrzeug für eine Geschäftsreise in die EU ein. Da er sich nur vorübergehend dort aufhält, geht er davon aus, dass keine besonderen Zollvorschriften zu beachten sind. Während seines Aufenthalts ergibt sich eine geschäftliche Verpflichtung, die ihn zwingt, kurzfristig mit dem Flugzeug in sein Heimatland zurückzureisen. Vor seiner Abreise überlässt er sein Fahrzeug seinem Geschäftspartner B, der es weiter nutzt. Wochen später wird B mit dem Fahrzeug vom Zoll kontrolliert ‒ mit erheblichen Folgen für A. |
1. Vorübergehende Verwendung
Fahrzeuge aus Drittstaaten können gem. Art. 250-253 UZK bis zu sechs Monate zollfrei in der EU genutzt werden. Das sog. Verfahren der vorübergehenden Verwendung setzt voraus, dass
- der Halter seinen Wohnsitz außerhalb der EU hat;
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