· Fachbeitrag · Der Steuerberater fragt, der Strafverteidiger antwortet
Steuerberater verkürzt Steuern durch fehlerhaftes Vergütungsmanagement
von RA Bernd Guntermann, LL.M. (Wirtschaftsstrafrecht), FA StR, FA HGesR, Wilhelm Rechtsanwälte mbB, Düsseldorf
| Die steuerliche Betriebsprüfung kann nicht nur für den Mandanten, sondern auch für den steuerlichen Berater unangenehme Folgen haben. Denn Fehler bei der Abrechnung und Verbuchung der Vergütungsansprüche des Beraters sind zwei Seiten einer Medaille. Und weil er die Betriebseinnahme erzielt, treffen die steuerstrafrechtlichen Konsequenzen regelmäßig den Berater. |
Frage des Steuerberaters: Meine Steuerberatungs-GmbH betreut die Betriebsprüfung bei einer Mandantin. Der Betriebsprüfer interessiert sich auffällig für die im Prüfungszeitraum gegenüber der Mandantin berechneten und durch diese als Betriebsausgaben geltend gemachten Vergütungen für die steuerliche Beratung. Er fordert die Vorlage der Vergütungsvereinbarung und meint, bei der Mandantin seien die Vergütungen nicht vollständig buchhalterisch erfasst. Bei der Überprüfung stelle ich fest, dass tatsächlich Vergütungsansprüche, insbesondere für die Erstellung der Lohn- und Finanzbuchführung, durch die Steuerberatungs-GmbH nicht vertragsgemäß monatlich, sondern quartalsweise oder jährlich berechnet wurden. Kann das für die Mandantin oder die Steuerberatungs-GmbH zu steuer(straf)rechtlichen Problemen führen?
Wie soll ich mich als Steuerberater gegenüber dem für die Veranlagung der Steuerberatungs-GmbH zuständigen Finanzamt und in der Betriebsprüfung der Mandantin verhalten?
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