· Fachbeitrag · Steuerliches Reihengeschäft
Reihengeschäfte im EU-Ausland
von RAin Dr. Janika Sievert, LL.M. Eur., FAin StR, FAin StrR, und RA Alexander Littich, LL.M., FA StR, FA StrR, beide Ecovis L+C Landshut
| Sind mehrere Unternehmen in die Lieferung ein und derselben Ware eingebunden und gelangt diese unmittelbar vom ersten Unternehmer in der Reihe zum letzten Abnehmer, liegt ein steuerliches Reihengeschäft vor. Wird die Ware dabei von Deutschland in einen Mitgliedsstaat der EU verbracht, ist es wichtig, den Ort der Lieferung korrekt zu bestimmen, um eine Umsatzsteuerverkürzung zu vermeiden. |
Der Steuerberater fragt:
Sobald im Unternehmen meines Mandanten (U2) Bestellungen anderer Unternehmer aus dem EU-Ausland eintrafen, bestellte U2 die Waren bei einem anderen Lieferanten mit Sitz in Deutschland (U1). U1 lieferte die Waren direkt an den Endabnehmer, dem Kunden im EU-Ausland (U3). U2 erhielt von U1 eine Rechnung, die § 14 Abs. 4 UStG entspricht und die deutsche Umsatzsteuer ausweist. U2 hat daraus die Vorsteuer gezogen und U3 eine Rechnung ohne Ausweis von deutscher Umsatzsteuer gestellt, da man hier von einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung ausging, da die Bestellung des U3 direkt bei U2 einging und U3 diesem den Auftrag erteilte. Entsprechend wurde für diese Lieferung keine Umsatzsteuer in Deutschland abgeführt. Dass U2 die Ware bei U1 bestellen musste, war U3 nicht bekannt. Der Transport wurde von U1 beauftragt und organisiert. Inwieweit müssen Korrekturen erfolgen?
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