Berufsrecht ist Berufspflicht – der Kenntnisnachweis zum Berufsrecht gemäß § 43f BRAO ist für neu zugelassene Rechtsanwälte Pflicht. Im IWW-Online-Lehrgang lernen Sie in 4 x 2,5 Stunden an Ihrem PC alles Wichtige zum anwaltlichen Berufsrecht. Das erste Modul ist für Sie kostenlos – der nächste Termin ist jetzt am 2.12.24. Die nächsten Termine finden im Abstand von jeweils ungefähr sechs Wochen statt ( https://www.iww.de/webinar/iww-online-lehrgang-anwaltliches-berufsrecht )!
„früher war mehr Lametta“ (Loriot) ist das sprichwörtliche Moll-Motto für Weihnachten 2024. Manche Justizangestellten in Schleswig-Holstein würden ermattet wie verärgert noch ergänzen wollen: „Früher war ...
die Lektüre eines Beitrags in den „Ruhr-Nachrichten“, der FAZ des östlichen Ruhrgebiets, vom 4.9.24, der Aufmacher in der verbalen Zuspitzung als Antidepressiva des nicht verarbeiteten medaillenfokussierten EM- ...
In der Juristerei kann man oft unterschiedlicher Ansicht sein. In der
Rubrik „Kontrovers“ beleuchten zwei Experten ein Thema aus verschiedenen Blickwinkeln. Alles ist streitbar. Berufsträger verharmlosen oder ...
Sonderausgabe zum Jahreswechsel 2024/2025: Das müssen Ihre Mandanten wissen!
Das Jahr geht zu Ende: Höchste Zeit für Ihre Mandanten, jetzt die steuerlichen Weichen auf 2025 zu stellen! Holen Sie sich daher schnell das Muster der Sonderausgabe zum Jahreswechsel von StiB Steuern im Blick. Wichtige Themen darin unter anderem: Änderungen durch die Grundsteuer-Reform ab 2025, Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können und Maßnahmen zum Jahreswechsel für Gewerbetreibende und Freiberufler.
Steuergestaltung 2024/2025: Das wird bis 31.12. wichtig!
Immer der gleiche Stress am Jahresende? Nicht mit GStB Gestaltende Steuerberatung! Die rund 80-seitige Checkliste „Steuergestaltung 2024/2025“ fasst die aktuellen Änderungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung für Sie zusammen und gibt Ihnen klare Empfehlungen für die Beratung.
E-Rechnung: fit für die Beratung in nur 2 Stunden am PC
Ab dem 01.01.2025 gilt im B2B-Bereich die neue E-Rechnungs-Pflicht. Nutzen Sie die Zeit, um Ihre Mandanten bei der Umstellung proaktiv zu unterstützen! Das IWW-Webinar am 28.11.2024 liefert Ihnen dazu konkrete Beratungsansätze und das nötige Hintergrundwissen.
Mit BMF-Schreiben vom 12.4.24 ist eine Ausnahme von der Mitteilungspflicht gem. § 2 Abs. 2 Mitteilungs-VO (MV) für Zahlungen der Gerichte und StA für die Entschädigungen von Zeugen nach § 19 JVEG eingeführt worden (BMF-Schreiben, IV D 1 -S 0229/20/10001 :037, IV D 1 -S 0229/22/10002 :004, DOK 2024/0338164, Abruf-Nr. 241824 ). Zahlungen nach § 19 JVEG müssen den FÄ nicht mehr mitgeteilt werden. (DR)