· Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung
Der Entwurf zum Verbandssanktionengesetz ‒ mögliche Auswirkungen auf das Steuerstrafrecht
von RA Philipp Külz, FA StR, Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA), und RAin Christina Odenthal, LL.M., Zertifizierte Beraterin für Steuerstrafrecht (DAA), Ebner Stolz, Köln
| Das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat mit Bearbeitungsstand 15.8.19 den lange erwarteten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität (VerSanG-E) vorgelegt. Dessen Einführung hätte erhebliche Auswirkungen auf steuerstrafrechtliche Verfahren. Während einige Regelungen eine begrüßenswerte Klarheit schaffen würden, erscheinen andere Passagen praxisfern und hätten z. T. absurde Konsequenzen. Obwohl derzeit noch Diskussionen über die abschließende Fassung geführt werden, soll der Beitrag einen Überblick geben. |
1. Eigenständiges Verbandssanktionengesetz
Der Referentenentwurf sieht die Einführung eines Verbandssanktionengesetzes (VerSanG) mit 69 Paragrafen vor. Nach den Erläuterungen des Ministeriums verfolgt der Entwurf das Ziel, die Sanktionierung von Verbänden auf eine eigenständige gesetzliche Grundlage zu stellen, sie dem Legalitätsprinzip zu unterwerfen und durch ein verbessertes Instrumentarium eine angemessene Ahndung von Verbandsstraftaten zu ermöglichen. Zugleich soll der Gesetzesentwurf Compliance-Maßnahmen fördern sowie Anreize dafür bieten, dass Unternehmen mit internen Untersuchungen dazu beitragen, Straftaten aufzuklären.
2. Zentrale Aspekte des Gesetzesentwurfes
Mit der Einführung des VerSanG ist eine vollständige Neuordnung des verbandsbezogenen Sanktionsrechts vorgesehen.
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