· Fachbeitrag · Amtshilfe/Rechtshilfe
Schweizerisches Bundesverwaltungsgericht: Gruppenersuchen der Niederlande nicht zulässig
von RA Daniel Holenstein, eidg. dipl. Steuerexperte, FGS Zürich AG
| Am 21.3.16 hat das Schweizerische Bundesverwaltungsgerichts ein mit Spannung erwartetes Urteil gefällt, denn erstmals hat nun ein Gericht über die Zulässigkeit einer gestützt auf eine dem OECD-Standard entsprechenden Amtshilfeklausel eingereichten Gruppenanfrage entschieden. |
1. Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts
Dabei hat das Schweizerische Bundesverwaltungsgericht (kurz BVGer) die Beschwerde eines in den Niederlanden Steuerpflichtigen gegen die Schlussverfügung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) gutgeheißen (BVGer 21.3.16, A-8400/2015, Abruf-Nr. 186596). Die ESTV hatte mit der Schlussverfügung die Herausgabe der von den Niederlanden in einer Gruppenanfrage vom 23.7.15 gewünschten Angaben über den Beschwerdeführer bewilligt.
Das Urteil des BVGer (21.3.16, a. a. O.) ist noch nicht rechtskräftig. Die ESTV hat das Urteil beim Bundesgericht angefochten. Obwohl das letzte Wort noch nicht gesprochen ist, soll hier das Urteil des BVGer dargestellt werden, um daraus Rückschlüsse zu ziehen auf die Zulässigkeit von allfälligen Gruppenersuchen, die sich auf das DBA zwischen der Schweiz und Deutschland (DBA-D) stützen.
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