· Fachbeitrag · Antidumpingzoll
E-Bikes aus China ‒ der Antidumpingzoll und wie er umgangen wird
von Dipl.-Finanzwirt (FH/Zoll) Markus Bitzer, Odenthal
| Seit Jahren werden E-Bikes und Fahrradteile beim Import in die EU mit Antidumpingzöllen belegt. Mehrere Untersuchungen der Zollbehörden führten dazu, dass nicht verkehrsfähige Räder beschlagnahmt und hinterzogene Zölle eingetrieben wurden. Bei Antidumpingzöllen geht es um viel Geld und mögliche Haftstrafen. Am 17.1.24 kündigte die EU-Kommission an, dass sie eine Überprüfung der Antidumpingmaßnahmen (C/2024/802) und der Antisubventionsmaßnahmen (C/2024/798) für E-Bikes aus China einleitet. Damit wird dieses Kapitel noch verschärft werden. |
1. Antidumpingzoll ‒ was ist das?
Zölle sind ein zentraler Bestandteil der internationalen Handelspolitik und dienen verschiedenen Zwecken. U. a. gibt es Fiskalzölle, die primär darauf abzielen, Einnahmen für den Staat zu generieren, indem sie auf den Wert der eingeführten Waren erhoben werden. Diese können entweder als prozentualer Anteil des Warenwertes (ad valorem) oder auf der Grundlage von anderen Kriterien wie Gewicht oder Stückzahl (spezifisch) festgesetzt werden.
Daneben existieren Schutzzölle, die als politische Instrumente eingesetzt werden, um heimische Industrien vor ausländischer Konkurrenz zu schützen oder um auf Handelsstreitigkeiten zu reagieren. Ein prominentes Beispiel sind die Strafzölle, die von Regierungen wie den USA und der EU in solchen Auseinandersetzungen angewandt werden.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PStR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,20 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig