· Fachbeitrag · Datenauskunft
Online-Marktplatz: Die eBay-Auskunft als Beweismittel im Steuerstrafverfahren
von RA StB Julian Ott, FA StR, FBIStR, Klier & Ott GmbH, Berlin
| Finanzämter nehmen den Umsatz von Online-Händlern ins Visier: Wenn Buchhaltungsunterlagen des Beschuldigten fehlen, oder deren Vollständigkeit infrage steht, ist ein schneller Weg zur Aufklärung des Sachverhalts das Auskunftsersuchen an den Betreiber des Marktplatzes, über den der Online-Händler seine Verkäufe abwickelt, oder den Zahlungsdienstleister, über den seine Transaktionen abgewickelt werden. Häufig sind dies die Unternehmen eBay und PayPal. |
1. Praktischer Ablauf der Auskunft
Liegen Hinweise auf die Unvollständigkeit der deklarierten Umsätze eines Online-Händlers vor, wird als Ermittlungsmaßnahme ein Auskunftsersuchen an den Betreiber der genutzten Online-Plattform gestellt.
1.1 Rechtsgrundlage der Auskunft
Das Auskunftsersuchen stützt sich auf § 208 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AO i.V. mit §§ 399, 404 AO i.V. mit § 161, 161a StPO. Als Vorfeldermittlungsmaßnahme (vor Einleitung eines Strafverfahrens) ist maßgebliche Rechtsgrundlage für das Auskunftsersuchen § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO i.V. mit § 93 AO.
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