Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Ermittlungsmaßnahmen

    Automatischer Informationsaustausch als Allheilmittel gegen Steuerhinterziehung?

    von RD Klaus Herrmann, Hochschule Worms (vormals OFD Koblenz, Leiter des Referates für Fahndung und Strafsachen)

    | Der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten scheint für die Politik das Mittel der Wahl zu sein, Steuerhinterziehung und Steuerflucht zu bekämpfen. Die ersten Erfahrungen mit diesem Instrument in Form der Zinsinformationsrichtlinie (Richtlinie des Rates 2003/48 EG vom 3.6.03 im Bereich der Besteuerung von Zinsen, anwendbar seit 1.7.05) und ihrer nationalen Umsetzung haben noch nicht überzeugt. Die Anfangsschwierigkeiten scheinen aber mittlerweile überwunden zu sein. |

    1. FATCA, OECD-Musterabkommen, Mehrseitige Vereinbarung

    Die Vereinbarungen zwischen den USA und verschiedenen Staaten - darunter auch Deutschland (Vereinbarung vom 31.5.13 als Intergovernmental Agreement (IGA)) - auf der Basis des von der US-Regierung am 18.3.10 verabschiedeten „Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA)“ sind ein wesentlicher Schritt in Richtung eines automatisierten Finanzdatenaustausches.

     

    • FATCA-Abkommen

    In den FATCA-Abkommen verpflichten sich die Vertragsparteien zur regelmäßigen gegenseitigen Information über Kapitalanleger, die im jeweiligen anderen Staat ansässig sind, sowie über deren Konten, Erträge und Erlöse im meldepflichtigen Staat. Zur Umsetzung des FATCA-Abkommens musste Deutschland als nationale Rechtsgrundlage den § 117c AO schaffen, der die Verordnungsermächtigung für das BMF enthält. Die darauf beruhende Verordnung ist am 28.7.14 in Kraft getreten (FATCA-USA-Umsetzungsverordnung vom 23.7.14, BGBl I 14, 1222).

     

    Deutsche Banken sind danach verpflichtet in einem standardisierten Datensatz jeweils zum 31.7. eines Jahres die betreffenden Informationen des Vorjahres an das BZSt zu liefern, damit diese an den amerikanischen Inland Revenue Service (IRS) weitergeleitet werden können. Notwendig ist dazu eine vorherige Registrierung der Finanzinstitute beim BZSt, die erst seit April 2015 möglich ist. Im Gegenzug liefern die Amerikaner entsprechende Daten von Deutschen mit Finanzerträgen in den USA.