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  • · Fachbeitrag · Insolvenz

    Streit zwischen Fiskus und Insolvenzverwalter

    von RA Prof. Dr. Carsten Wegner, Krause & Kollegen, Berlin

    | Ein beim FG anhängiges Anfechtungsverfahren kann sich aufgrund der Insolvenz des Unternehmens zu einem Verfahren zwischen der Finanzbehörde und dem Insolvenzverwalter wandeln, in dem sich die Position der Beteiligten ändert. |

    1. Kassenmanipulationen im floralen Gewerbe

    Der Entscheidung des FG Köln vom 10.8.17 (13 K 1849/13) lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit von Hinzuschätzungen des Klägers (FA) zu den Einkünften der Insolvenzschuldnerin (GmbH). Gesellschaftszweck ist der Groß- und Einzelhandel mit Blumen und Pflanzen. Die Gesellschaftsanteile wurden von Mitgliedern der Familie gehalten, die auch Geschäftsführer der GmbH waren. Der Beklagte ist anlässlich der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GmbH zu deren Insolvenzverwalter bestellt worden.

     

    Vorausgegangen war eine Außenprüfung. Es bestand der Verdacht, dass die Kassen manipuliert und erhebliche Schwarzeinkäufe getätigt worden waren. Nachdem Letzteres entkräftet werden konnte, verblieb der Vorwurf einer mangelhaften Kassenführung, da zwar täglich Kassenbestände ausgewiesen wurden, die aber nach Auffassung des Klägers nur rechnerisch ermittelt worden seien. Auch seien jeweils die Geldbestände aus drei Filialen zusammengefasst worden, sodass nicht nachvollziehbar sei, wie hoch die Kassenbestände in den einzelnen Ladenlokalen am Ende des Tages gewesen seien. Weiterhin seien teilweise bis zu sieben Registrierkassen gleichzeitig eingesetzt gewesen. Ungeklärt war, an welchen Tagen die zusätzlichen vier Kassen eingesetzt wurden. Außerdem ergäben sich bei einer stichprobenartigen Überprüfung Lücken bei den Z-Bons. Im Übrigen verwies der Beklagte auf ungeklärte Geldzugänge, nicht erklärbare Schwankungen der Rohgewinnaufschläge, die zudem am untersten Ende der Richtsatztabelle lägen, sowie auf Buchführungsmängel.