· Fachbeitrag · KI
ChatGPT, Kryptoassets und Steuern
von RA Martin Figatowski, LL.M. (Taxation) und Mag. iur. Chingiz Machitadze
| Vor nicht allzu vielen Jahren wurde das damals noch zu Kommunikations- und Informationszwecken genutzte Internet als Neuland bezeichnet. Nicht lange dauerte es, bis auch Kryptowährungen, NFTs und Decentralized Finance (DeFi) in aller Munde waren. Mittlerweile sind Künstliche Intelligenzen wie „ChatGPT“ auf dem Vormarsch und können auch bei der steuerrechtlichen Darstellung und zum Teil Bewertung von Sachverhalten eingebunden werden. Der Beitrag wurde zusammen mit ChatGPT geschrieben. |
1. Was ist ChatGPT?
ChatGPT ist ein von dem US-amerikanischen Unternehmen OpenAI entwickeltes großes Sprachmodell, das mithilfe Künstlicher Intelligenz (KI) auf der Grundlage von Milliarden von Textbeispielen aus verschiedenen Quellen wie Büchern, Artikeln und dem Internet trainiert wurde und so komplexe Zusammenhänge zwischen verschiedenen Daten sowie Informationen verstehen kann. Das Sprachmodell befindet sich im Entwicklungsstadium (derzeit Version GPT 3.5 bzw. auch „ChatGPT“ genannt) und wird durch regelmäßige Updates weiter verbessert.
Das Sprachmodell ChatGPT wurde speziell darauf trainiert, menschenähnliche Konversationen in natürlicher Sprache zu führen und Informationen zu verschiedenen Themen bereitzustellen (Künstliche-Intelligenz-Generator, KI-Generator). ChatGPT kann zu einer Vielzahl von Themen Auskunft geben, die von Wissenschaft und Technologie bis hin zu Geschichte, Kunst und Kultur reichen. Darüber hinaus erstellt ChatGPT auf Anfrage Programmcodes, beantwortet aber auch zumindest einfache juristische Fragestellungen und kann grundlegende Informationen zu Steuerthemen in Deutschland geben. Es ist damit nicht nur ein „Werkzeug“, wie z. B. ein Taschenrechner, sondern kann zum Teil Aufgaben von Menschen bereits erledigen.
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