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  • · Fachbeitrag · Neuer Kampf gegen die Finanzkriminalität

    Wie mit neuem Gesetz und neuen Behörden Geldwäsche bekämpft werden soll

    von Dipl.-Finw. Tobias Teutemacher, Münster

    | Hatten Sie schon Gelegenheit, dass Buch „Als Steuerfahnderin auf der Spur des Geldes“ von Birgit E. Orths zu lesen? Es lohnt sich! Denn das Buch zeigt, mit welchen Problemen die Steuerfahndungsbehörden in den letzten Jahren zu kämpfen hatten, um Finanzkriminalität zu bekämpfen (so auch der Bericht der FATF [Financial Action Task Force] vom 25.8.22 und FATF veröffentlicht Länderbericht Deutschland ‒ Positive Bewertung der BaFin vom 22.9.22). Der Beitrag zeigt die Schwachpunkte auf und wie diese beseitigt werden sollen. |

    1. Schwachpunkte bei der Bekämpfung von Finanzkriminalität

    • Die Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden mit der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen könnte verbessert werden.

     

    • MERKE | Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, kurz „FIU“, bearbeitet Verdachtsmeldungen zu Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen Straftaten und verarbeitet dabei personenbezogene Daten.

       
    • Statt inkriminierte oder verdächtige Finanzströme zu verfolgen („Follow the money.“), werden intensiv die Vortaten (z. B. Menschenhandel, Drogenhandel, Bargeldschmuggel, Betrug etc.) verfolgt.

     

    • Geldwäsche wird nicht priorisiert.

     

    Obwohl es ‒ wie z. B. in NRW ‒ viele Sondereinheiten (s. Kasten) mit regional übergreifendem Bezug (noch) gibt, sorgten gerade die zersplitterten Zuständigkeiten bei vielen Behörden auf Bundes- und Landesebene dafür, dass die Finanzkriminalität nicht effektiv bekämpft wurde.

     

    • Beispiele Sondereinheiten
    • TASK FORCE: Zentrale Ermittlungseinheit, um Finanzierungsquellen, organisierte Kriminalität und Terrorismus zu bekämpfen
    • Cum EX: Spezialeinheit, um Modelle mit Leerverkäufen um den Dividendenstichtag, sog. Cum/EX-Gestaltungen, aufzuarbeiten
    • ZEUS: Zentralstelle, um Umsatzsteuerbetrügereien zu bekämpfen
    • ZEKoX: Zentrale Ermittlungs- und Koordinierungsstelle Xpider
    • ARES: Analyseeinheit für risikoorientierte Ermittlungen bei der Steueraufsicht
     

    Die „Sonderkommission Schwerer Steuerbetrug“ (SKS) bei der bayerischen Steuerfahndung zeigt, dass solche Sondereinheiten sehr erfolgreich sind. Die SKS ist eine schlagkräftige Sondereinheit bestehend aus Spezialisten der Steuerfahndung. Abseits der herkömmlichen Steuerfahndungsstellen kümmert sie sich um besonders schwere und umfangreiche Steuerstraftaten. Seit zehn Jahren gibt es diese Einheit, und ihre Prüfungen erbrachten ein Mehrergebnis von 1,2 Mrd. EUR (www.iww.de/s9996).

    2. Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz (FKBG)

    Auf Bundesebene sollen nun mit dem Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Finanzkriminalität (kurz: Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz ‒ FKBG ‒) verstärkt die Empfehlungen aus der Deutschlandprüfung der FATF umgesetzt werden (BR-Drucksache 506/23). Kernpunkt ist, dass eine neue Bundesoberbehörde gebildet werden soll, um Finanzkriminalität zu bekämpfen, das „Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität“.

     

     

    Abbildung 1: Aufbau Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (Quelle: Bundesministerium für Finanzen)

     

    Aber auch in NRW soll dadurch, dass ein Landesamt gegründet wird, um Finanzkriminalität des Landes NRW zu bekämpfen (kurz: LBF NRW), noch schneller, entschiedener und effektiver gegen schwere Formen der Steuerkriminalität und Geldwäsche vorgegangen werden.

     

    Darüber hinaus wird ein neues Ermittlungszentrum Geldwäsche (Geldwäscheermittlungsgesetz ‒ GwEG-E ‒) errichtet. Dadurch ergeben sich auch neue Aufgaben- und Befugnisse für die Steuerfahndungsstellen, und zwar außerhalb der AO.

     

    a) Neuer Ermittlungsansatz

    „Follow the money“, so lautet der neue Ermittlungsansatz des neuen Ermittlungszentrums Geldwäsche (EZG). Wie von der FATF gefordert, sollen künftig ausgehend von den verdächtigen Finanzströmen die dahinterliegenden Straftaten ermittelt werden. Dadurch sollen möglichst auch die Hintermänner und Netzwerker einer gerechten Strafe zugeführt werden.

     

    Das EZG nimmt die polizeilichen Aufgaben auf dem Gebiet der Strafverfolgung in bedeutsamen Fällen der internationalen Geldwäsche mit Deutschlandbezug wahr, § 1 Abs. 1 GwEG-E. Dabei haben die Bediensteten dieselben Rechte und Pflichten wie die Behörden und Bediensteten des Polizeidienstes gem. der StPO, § 4 Abs. 1 GwEG-E. Damit dies gelingt, sollen gezielt Kapazitäten und spezifische Kompetenzen zusammengefasst werden. Ausgestattet werden die Ermittler mit modernster digitaler Technik. Dies ist bedeutsam, weil gerade im Bereich der Finanzkriminalität sehr viel über Krypto-Währungen, wie z. B. Bitcoin (BTC), Ehtereum (ETH), Tether (USDT) etc. abgewickelt wird.

     

    Des Weiteren wird unter dem Dach des BBF die Aus- und Fortbildung durch enge Verzahnung der Theorie (Lehre) und Praxis neu aufgebaut. Das neue „Competence Centrum“ soll ‒ vergleichbar mit der Bundesakademie ‒ weitere Schlüsselakteure im Bereich der Geldwäschebekämpfung ausbilden.

     

    b) Neue Aufgaben und Befugnisse für die Steuerfahndung

    Künftig können auch Bedienstete der Steuerfahndungsstellen der Landesfinanzverwaltungen bzw. des LBF NRW, die mit Vollzugsaufgaben betraut sind, im Einzelfall auf Anforderung oder mit Zustimmung des EZG Amtshandlungen im Zuständigkeitsbereich des EZG vornehmen. Sie haben dabei die gleichen Befugnisse, wie die Bediensteten des EZG, § 39 Abs. 1 und 2 GwEG-E.

     

    c) Verstärkung der Geldwäscheaufsicht im Nichtfinanzsektor

    Schon am 3.12.18 titelt NTV-Online: „Über 30 Mrd. Euro“: Mafia wäscht Geld mit deutschen Immobilien ‒ n-tv.de (zuletzt aufgerufen am 3.12.23). Aber nicht nur im Immobilienbereich, sondern auch im Handel oder im Bereich des Glücksspiels werden Gelder aus kriminellen Geschäften (z. B. Drogenhandel, Prostitution etc.) „gewaschen“. Künftig wird sich die unter dem Dach des BBF zu findende Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht mit dieser Thematik beschäftigen. Sie wird ein neues Statistik- und Reporting-System entwickeln, mit dem effektiver als bisher kontrolliert werden kann, woher die Gelder stammen. Zentraler Punkt ist dabei die Frage nach den wirtschaftlich Berechtigten.

     

    Die Datenqualität im Transparenzregister soll verbessert werden. Anfänglich will man die Unternehmen auffordern, freiwillig ihre Eigentums- und Kontrollstrukturen offenzulegen.

     

    Im Immobilienbereich soll durch ein neues Immobilientransaktionsregister ein volldigitaler Zugriff auf alle Immobiliendaten ermöglicht werden.

    3. LBF NRW

    Auch die FÄ für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung in NRW haben in der Vergangenheit festgestellt, dass die Facetten der Finanzkriminalität immer organisierter, komplexer und digitaler werden. Insbesondere die IT-Fahnder/ -Forensiker werden dabei mit ihrem technischen Know-how stark gefordert. Künftig sollen die Ressourcen und Kompetenzen in einer Behörde zusammengeführt werden.

     

    Am 15.8.23 sorgte NRW mit der einzigartigen Gründung des Landesamts zur Bekämpfung der Finanzkriminalität Nordrhein-Westfalen (LBF NRW) für Aufsehen. Insbesondere die Beschäftigten der 10 FÄ für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung interessierten sich für ihre Zukunft. Die bisherigen zehn FÄ für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung in den Städten Aachen, Bielefeld, Bonn, Bochum, Düsseldorf, Essen, Hagen, Köln, Münster und Wuppertal gehen ein in das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität.

     

     

    Die Vorteile, die die neue Behörde mit sich bringen wird:

     

    • Einheitliche Ansprechpersonen und klare, optimale Schnittstellen (ressortübergreifend).
    • Bündelung der bestehenden Sondereinheiten (siehe S. 37) in einer Behörde.
    • Schaffung eines IT-Kompetenzzentrums für fahndungsspezifische IT-Themen.
    • Klare Zuständigkeiten und schlanke Entscheidungsprozesse.
    • Konzentrierte Verfolgung schwerer Formen der Finanzkriminalität.

     

    Ziel ist, die Ehrlichen vor den Unehrlichen, Manipulierern und Kriminellen zu schützen.

     

    • Der mögliche Aufbau der LBF NRW

    Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität NRW (LBF NRW)

    Zentralabteilung

    Analyse & Strategie

    Finanzkriminalität & organisierte Kriminalität

    • Organisierte Kriminalität
    • Leitung
    • Kommunikation
    • Steuerung
    • Controlling
    • Reporting
    • Umsatzsteuerbetrugs-bekämpfung (bisher: ZEUS)
    • Schwere Finanzkriminalität, Geldwäsche
    • Steueraufsicht
    • Synergien & Wissens-transfer (bisher: ARES & ZEKoX)
    • Task Force
    • Cum Ex

    IT-Kompetenzzentrum zur Bekämpfung der Finanzkriminalität

     

    Die Gründung des neuen IT-Kompetenzzentrums wurde erforderlich, um verstärkt gegen die weltweit digital agierenden Kriminellen vorgehen zu können. Dazu ist eine moderne Hard- und Softwareausstattung genauso erforderlich, wie eine personelle Verstärkung der bestehenden Kräfte. Wie beim BBF sollen auch hier Ermittlungen im Bereich finanzbezogener Cybercrime und Kryptowährungen erfolgen. Über den Bereich Synergien & Wissenstransfers werden künftig auch Erkenntnisse, die über die Plattformen Steuertransparenzgesetz (PStG) generiert werden, an die zuständigen Stellen weitergeleitet.

    4. Fazit

    Die zentrale Zusammenführung auf Bundesebene im BBF oder ‒ wie in NRW ‒ im LBF ist zu begrüßen, wenn die Wege kürzer und effektiver werden.

     

    Ein Schlag gegen die globale Finanzkriminalität kann nur gelingen, wenn man agieren kann und nicht nur reagieren muss.

     

    Der Ermittlungsansatz „Follow the money“ ist nicht neu und wird schon seit einigen Jahren genutzt, um Zusammenhänge zu ermitteln und zu verstehen.

     

    Es muss schneller und länderübergreifend gehandelt werden, damit das Geplante in der Praxis zum Erfolg führt.

     

    Zum Autor | Dieser Artikel wurde nicht in dienstlicher Funktion verfasst.

    Quelle: Ausgabe 02 / 2024 | Seite 37 | ID 49827508