· Fachbeitrag · Russlandsanktionen
Ausländische Quellen sind unbestrittene Grundlage für Strafverfahren
von Dipl.-Finanzwirt (FH/Zoll) Markus Bitzer, Odenthal
| Bislang 13 Sanktionspakete (das 14. ist auf dem Weg) führten zu immer mehr gelisteten Waren und großer Unsicherheit, was noch erlaubt ist und was nicht. Derzeit befinden sich gerade die Verfahren aus den frühen Sanktionsjahren vor den Gerichten, und es gibt noch immer wenige Urteile zu Verstößen gegen das Russland-Embargo. Trotzdem gibt es rasant steigende Ermittlungszahlen und auch zu Überlegungen der Zollfahndung, sich neu aufzustellen. Brisant ist, dass ausländische Quellen als Ermittlungsansatz genutzt werden, und dass dies keiner hinterfragt. |
1. Kein Ende in Sicht
Beinahe jede Woche wird eine Pressemitteilung der Zollfahndung im Zusammenhang damit veröffentlicht, wie Sanktionen umgangen werden, meist mit spektakulären Festnahmen und immensem Tatumfang. Daneben deckt der investigative Journalismus immer mehr Umgehungen auf, was zu weiteren Ermittlungen bei den Behörden führt.
Ein prominentes Beispiel sind Luxusautos. Üblicherweise werden diese Fahrzeuge regulär bei deutschen Händlern gekauft. Anschließend wird vorgespiegelt, dass diese nach Weißrussland ausgeführt werden. Die Fahrzeuge werden auf Bestellung beschafft oder sie werden, kurz nachdem sie nach Russland verbracht wurden, in einschlägigen Portalen und Telegram-Chats zum Kauf angeboten. Die in den Anzeigen veröffentlichten Bilder lassen meist noch die deutschen Ausfuhrkennzeichen oder andere sichtbare Merkmale erkennen, die es den Ermittlungsbehörden ermöglichen, diese einem Kaufgeschäft zuzuordnen.
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