· Fachbeitrag · Schätzungen
Kassen-Nachschau: BMF erläutert rechtliche Grundsätze
von StB Dipl.-Finw. (FH) Michael Valder, GTK Ginster Theis Klein & Partner mbB, Brühl
| Zum 1.1.18 wurde durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (BGBl I 16, 3152) durch Einführung des § 146b AO die Möglichkeit der Durchführung einer Kassen-Nachschau eingeführt. Im Anwendungserlass (AEAO) erläutert das BMF nun die Grundsätze zur Kassen-Nachschau (BMF 29.5.18, IV A 4 - S 0316/13/10005 :054). |
1. Definition und Ziel der Kassen-Nachschau
Die Kassen-Nachschau ist ein Verfahren zur zeitnahen Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassenaufzeichnungen und der ordnungsgemäßen Übernahme in die Buchführung. Der Kassen-Nachschau unterliegen elektronische oder computergestützte Kassensysteme, Registrierkassen, App-Systeme, Waagen mit Registrierkassenfunktion, Taxameter, Wegstreckenzähler, Geldspielgeräte, aber auch offene Ladenkassen (summarische, retrograde Ermittlung der Tageseinnahmen sowie manuelle Einzelaufzeichnungen ohne Einsatz technischer Hilfsmittel).
2. Verhältnis zur Betriebsprüfung
Die Kassen-Nachschau ist analog zur Umsatzsteuer-Nachschau (§ 27b UStAE) keine Außenprüfung i.S. des § 193 AO; die Vorschriften für eine Außenprüfung gelten daher nicht. Die Kassen-Nachschau wird insbesondere nicht durch eine Prüfungsanordnung angekündigt.
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