· Fachbeitrag · Selbstanzeigenberatung
Neuer Anwendungserlass des FinMin NRW zu §§ 371, 398a AO
von RA StB Dr. Andreas Höpfner, FA StR, Flick Gocke Schaumburg, Bonn
| Weniger als 4 Jahre nach dem SchwarzGBekG vom 28.4.11 wurde mit Wirkung zum 1.1.15 das Recht der Selbstanzeige durch das AO-ÄndG 2015 (BGBl I 14, 2415) erneut verschärft. Die Neuregelung der §§ 371 , 398a AO hat zahlreiche Rechtsfragen aufgeworfen (Schwartz, PStR 15, 37 ). Mit einem neuen Anwendungserlass vom 12.1.16 hat das FinMin NRW (S 0702 - 8f - V A 1, Abruf-Nr. 185871 , FR 15, 244 - Ergänzung der Erlasse vom 26.1.15, FR 15, 244 und 9.2.15, FR 14, 247) nun erneut Stellung bezogen. |
1. Positionspapier des BMF
Die Länder haben mehrfach gefordert, die offenen Rechtsfragen auf Bundesebene zu klären. Tatsächlich hat eine Abstimmung auf Bund-Länder-Ebene in der Facharbeitsgruppe „Evaluierung der §§ 371, 398a AO“ stattgefunden. Vorläufiges Zwischenergebnis war ein bislang unveröffentlichtes „Positionspapier zu Einzelfragen zu §§ 371, 398a AO“ (IV A 4 - S 0702/13/10001-12).
In dem neuen - bislang ebenfalls unveröffentlichten - Anwendungserlass des FinMin NRW vom 12.1.16 werden die Punkte aus dem Positionspapier des BMF umgesetzt und zusätzlich um weitere Auslegungsfragen ergänzt. Auf das Positionspapier des BMF wird ausdrücklich Bezug genommen; es liegt dem Erlass als Anlage bei.
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