· Fachbeitrag · Selbstanzeigenberatung
Praxisfragen zur neuen Selbstanzeigeregelung zum 1. Januar 2015
von RA Dr. Tobias Schwartz, FA StR, Flick Gocke Schaumburg, Bonn
| Am 1.1.15 ist das Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung vom 22.12.14 (BGBl I 14, 2415) in Kraft getreten. Damit hat die Selbstanzeige - ausgelöst durch die öffentliche Diskussion prominenter Selbstanzeigefälle - weniger als 4 Jahre nach der letzten umfassenden Reform durch das SchwarzGBekG erneut wesentliche Änderungen erfahren. |
1. Überblick über die gesetzlichen Neuerungen
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrats dem Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung vom 26.9.14 (BR-Drucks. 431/14) ohne Änderungen zugestimmt. Vorausgegangen war der Referentenentwurf des BMF vom 27.8.14, der durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung jedoch in wesentlichen Details geändert wurde.
Es bleibt dabei, dass abgesehen von § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AO de facto keine Obergrenze für Selbstanzeigen besteht und demnach auch die sogenannte „Millionen-Selbstanzeige" - bei Zahlung des Geldbetrags nach § 398a AO - im Ergebnis weiterhin möglich ist. Die wesentlichen Änderungen der Selbstanzeigeregelung lassen sich stichpunktartig wie folgt zusammenfassen:
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