· Fachbeitrag · Selbstanzeigenberatung
Selbstanzeige bei airbnb-Einkünften
von RA StB Julian Ott, FA StR, FBIStR, Klier & Ott GmbH, Berlin
| Steuerstrafverfahren wegen nicht erklärter Vermietungseinkünfte über airbnb werden in Zukunft nicht nur durch anonyme Anzeigen von entnervten Nachbarn ins Rollen gebracht, sondern könnten systematisch durchgeführt werden. |
1. Auskunftsersuchen
Der Presse vom 4.5.18 (www.iww.de/s1782) ist zu entnehmen, dass die deutsche Finanzverwaltung ein Auskunftsersuchen an Irland gestellt hat, wo das weltgrößte Unterkunftsvermittlungsportal airbnb seinen Europa-Sitz hat. Das zuständige Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bonn habe bereits eine entsprechende Gruppenanfrage nach Dublin geschickt, um die Herausgabe der Daten zu erreichen. Nach Übermittlung der Daten ist damit zu rechnen, dass die Namen der airbnb-Vermieter von den deutschen Finanzbehörden daraufhin überprüft werden, ob diese in ihren Steuererklärungen entsprechende Vermietungseinkünfte angegeben haben.
2. Selbstanzeige
Für Vermieter, die diese Einkünfte nicht deklariert haben, stellt sich daher die Frage, ob eine strafbefreiende Selbstanzeige noch möglich ist.
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