· Fachbeitrag · Selbstanzeigenberatung
Wann ist eine Selbstanzeige in den CD-Fällen wegen Tatentdeckung ausgeschlossen?
von RD Dr. Oliver Löwe-Krahl, Oldenburg
| Der Ankauf von CDs mit Daten von Bankkunden hält an. Damit stellt sich auch zukünftig für viele Betroffene die Frage, ob sie eine strafbefreiende Selbstanzeige ( § 371 AO ) erstatten sollen. Neben dem Erfordernis sogleich eine vollständige Nachmeldung abzugeben (dazu Holewa/Löwe-Krahl, PStR 10, 51 f.), müssen die vier Ausschlussgründe des § 371 Abs. 2 AO beachtet werden. Im Folgenden wird insbesondere auf den Ausschlussgrund der Tatentdeckung abgestellt. |
1. Die vier Sperrgründe nach § 371 Abs. 2 AO
Drei Ausschlussgründe bereiten in der Praxis keine besonderen Probleme. Für den Steuerpflichtigen und dessen Berater ist regelmäßig eindeutig erkennbar, ob
- eine Prüfungsanordnung ergangen ist (§ 371 Abs. 2 Nr. 1a AO),
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