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  • 01.07.2020 · Fachbeitrag · Steuerhinterziehung

    Behördliches Auswahlermessen bei der Haftung mehrerer Steuerstraftäter

    | Das Auswahlermessen der Finanzbehörde bei der Haftungsinanspruchnahme wegen einer vorsätzlich begangenen Steuerstraftat ist in der Weise vorgeprägt, dass die Abgaben gegen den Steuerstraftäter festzusetzen sind, ohne dass es einer besonderen Begründung dieser Ermessensentscheidung dazu bedarf (FG Düsseldorf 20.10.19, 10 K 1908/15 H, PStR 20, 111). Welche steuerlichen Haftungsrisiken drohen also im strafrechtlichen Kontext und mit welchen Argumenten kann vielleicht doch noch eine Verteidigung entwickelt und aufgebaut werden? Dazu folgende Checkliste. |