· Fachbeitrag · Steuerhinterziehung
Haftungsbescheid gegen WP/StB wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung
von RA Prof. Dr. Carsten Wegner, Krause & Kollegen, Berlin
| Hinsichtlich des subjektiven Tatbestands des Teilnehmers einer Straftat bestehen bei berufstypischen Verhaltensweisen Besonderheiten. Dies ist z.B. bei der Mitwirkung von Angehörigen der steuerberatenden Berufe an der Erstellung von Steueranmeldungen oder Steuererklärungen der Fall. Den folgenden Ausführungen liegt das Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 6.3.18 (9 K 9306/12) zugrunde. |
1. Beihilfe zur Umsatzsteuerhinterziehung
Das FA hat gegenüber dem Kläger K, einem WP/StB, einen Haftungsbescheid betreffend rückständige Umsatzsteuervorauszahlungsverpflichtungen seiner Mandantin (GmbH) für die Monate Mai bis einschließlich Oktober 2007 erlassen. Hintergrund sind Schrottgeschäfte vom Balkan aus. Unternehmensverantwortliche sind inzwischen strafrechtlich wegen Steuerhinterziehung zu langjährigen Freiheitsstrafen rechtskräftig verurteilt worden.
Die Kanzlei des Klägers K erstellte auf der Grundlage der bei ihr gefertigten Buchführung die Umsatzsteuervoranmeldungen und übermittelte diese auf elektronischem Wege an das FA. Mit der Buchführung und der Vorbereitung der Voranmeldungen war eine Steuerfachangestellte betraut.
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