· Fachbeitrag · Steuerstrafverfahren
§ 55 StPO: Auskunftsverweigerungsrecht im Steuerstrafverfahren
von RA Prof. Dr. Carsten Wegner, FA StrR, Krause & Kollegen, Berlin
| Für die Gefahr strafrechtlicher Verfolgung muss es konkrete tatsächliche Anhaltspunkte geben. Bloße, nicht durch konkrete Umstände belegte Vermutungen oder rein denktheoretische Möglichkeiten reichen nicht aus, denn andernfalls hätte es jeder Zeuge, der einen anderen zunächst be- oder entlastet hat, in der Hand, allein mit dem bloßen Einwand, die ursprüngliche Aussage könnte falsch gewesen sein, jede weitere Auskunft zu verweigern. |
1. Sachverhalt (KG Berlin vom 7.5.13)
Die Vorinstanz, das LG Berlin, verhandelt gegen den zu den Tatvorwürfen schweigenden Angeklagten A wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung (§ 370 AO). Das Schöffengericht hatte ihn zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.
Der Beschwerdeführer B seinerseits wurde wegen seiner Beteiligung an dem angeklagten Geschehen durch das AG wegen Steuerhinterziehung zu einer unbedingten Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Zum Tatvorwurf hatte er geschwiegen. In der 2. Instanz vor dem LG (Strafkammer, die auch nun für das Verfahren gegen A zuständig ist) kam es zu einer Verständigung, im Rahmen derer B den A belastete.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PStR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,20 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig