· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Für die Bierbank ins Gefängnis? BFH verschärft Umsatzsteuer-Chaos bei Restaurationsumsätzen
| 7 oder 19 % Umsatzsteuer? Der BFH hat mit zwei Entscheidungen versucht, für Rechtssicherheit bezüglich des richtigen Umsatzsteuersatzes beim Verkauf von Lebensmitteln zu sorgen - und ist gescheitert ( BFH 30.6.11, V R 35/08, Abruf-Nr. 112921 ; BFH 30.6.11, V R 18/10, Abruf-Nr. 112920 ). |
von RAin Stefanie Schott, FA StR, Partnerin der Kanzlei Hoffmann & Partner, Mainz
1. Gefährdung der Steuerpflichtigen
Da es sich bei der Abgabe von verzehrfertigen Speisen um eine aus vielen Liefer- und Dienstleistungselementen zusammengesetzte Leistung handeln kann, werden bei der Abgrenzung in der Praxis regelmäßig Fehler gemacht - mit häufig gravierenden Auswirkungen für den Steuerpflichtigen: Hält das FA die vom Unternehmer getroffene Einordnung für falsch, kann das verheerende steuerliche und strafrechtliche Folgen haben. Neben erheblichen Steuernachzahlungen wird gegen den Steuerpflichtigen auch strafrechtlich ermittelt. Verteidigt sich der Steuerpflichtige damit, dass er von der Richtigkeit der vorgenommenen Einordnung überzeugt gewesen sei, wird dies oft lapidar als „Schutzbehauptung“ abgetan.
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