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  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    der Jahresauftakt 2025 steht im Zeichen des Wandels ‒ zumindest auf dem politischen Parkett. Deutschland wählt im Februar einen neuen Bundestag. Auch für das Steuerrecht und Steuerstrafrecht stellt sich die Frage: Quo vadis?

     

    Ein Blick in die Wahlprogramme der großen Parteien offenbart mäßig viel Ambition ‒ und so manches Déjà-vu. Während Begriffe wie „Finanzkriminalität“, „Steuerbetrug“ und „Geldwäsche“ in fast allen Programmen auftauchen, bleibt der steuerpolitische Fokus insgesamt schwach. Das große Ganze? Fehlanzeige. Stattdessen wird an den altbekannten Schrauben gedreht (Freibeträge hier, Abschreibungen dort).

     

    Die meisten steuerlichen Details liefert die FDP ‒ aber ausgerechnet die Forderung nach einer geringeren Umsatzsteuer für Restaurantbesuche weckt spezielle Erinnerungen (Stichwort: Hotel). Man möchte fast fragen: Kommt jetzt auch noch der reduzierte Steuersatz für Frühstücksbrötchen? Die Grünen haben (neben Cum/Ex und Cum/Cum) noch „Share Deals“ als „Teufelszeug“ identifiziert. Der Schlussakkord lautet: „Schlupflöcher müssen weg.“ Amen.