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  • 07.08.2023 · Nachricht · BMF

    Abrechnung über Entgeltminderung kein § 14c UStG

    | Soweit der Aussteller einer Rechnung nicht (unberechtigt) über eine von ihm (angeblich) erbrachte Leistung, sondern über eine Entgeltminderung abrechnet und dies zusätzlich durch ein Minuszeichen bei dem offen ausgewiesenen Betrag zum Ausdruck bringt, wird dieser negative Betrag nicht nach § 14c UStG geschuldet. Darauf weist das BMF unter Bezugnahme auf ein gleichlautendes BFH-Urteil (26.6.19, XI R 5/18, juris) hin (III C 2 -S 7282/19/10001 :005, DOK 2023/0369566, Abruf-Nr. 235036 ). |