23.09.2024 · Nachricht · BMF
FÄ werden nicht mehr über JVEG-Entschädigung informiert
| Mit BMF-Schreiben vom 12.4.24 ist eine Ausnahme von der Mitteilungspflicht gem. § 2 Abs. 2 Mitteilungs-VO (MV) für Zahlungen der Gerichte und StA für die Entschädigungen von Zeugen nach § 19 JVEG eingeführt worden (BMF-Schreiben, IV D 1 -S 0229/20/10001 :037, IV D 1 -S 0229/22/10002 :004, DOK 2024/0338164, Abruf-Nr. 241824 ). Zahlungen nach § 19 JVEG müssen den FÄ nicht mehr mitgeteilt werden. (DR) |
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