· Nachricht · BMF
Fiskalvertretung: UStAE zu Fiskalvertretung wurde ergänzt
| Das BMF hat den UStAE im Hinblick auf die sog. Fiskalvertreter (§§ 22a bis 22e UStG) ergänzt (9.10.23, III C 3 - S 7395/19/10001 :003, DOK 2023/097007, Abruf-Nr. 237965 ). |
Hintergrund des BMF-Schreibens sind die gesetzlichen Änderungen der §§ 22a ff. UStG aus 2019, 2020. Im UStAE werden folgende Ziffern mit zum Teil umfangreichen Anweisungen eingefügt:
- „22a.1 Fiskalvertretung“,
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