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Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie
| Zur Umsetzung der Anti Tax Avoidance Directives der EU (ATAD-Richtlinien) hat der deutsche Gesetzgeber am 30.6.21 das ATAD-Umsetzungsgesetz verabschiedet (BGBl. I 21, 2035 ff.). |
Das Gesetz enthält Anpassungen
- der Entstrickungs- und Wegzugsbesteuerung (Besteuerung stiller Reserven bei grenzüberschreitenden Verlagerungen; § 4 Abs. 1 S. 3 und 9, § 4g, § 6 Abs. 1 Nr. 4, 5a und 5b, § 9 Abs. 5 S. 2 und § 36 Abs. 5 EStG sowie § 12 Abs. 1 und 1a KStG),
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