27.08.2024 · Nachricht · BMF
Taxiunternehmen: Aufzeichnungspflichten sind zusammengefasst
| iww.de/pstr Abruf-Nr. 240669 Das BMF hat mit Schreiben vom 11.3.24 (IV D 2 – S 0316-a/21/10006 :008, DOK 2024/0199144, Abruf-Nr. 240669 ) die wesentlichen Anforderungen und bestehenden branchenüblichen Mindestaufzeichnungen zusammengefasst, um Geschäftsvorfälle und andere steuerlich relevante Daten bei Taxi- und Mietwagenunternehmen aufzuzeichnen und aufzubewahren. |
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