17.01.2022 · Nachricht · BMF
USt bei Geldspielgeräten: „Saldo 1“ als Bemessungsgrundlage
| Bemessungsgrundlage für die USt-Besteuerung bei Geldspielgeräten ist der – nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums – mittels Zählwerk ermittelte Kasseninhalt abzüglich der darin enthaltenen USt. Das BMF weist hierzu darauf hin, dass dabei auf den sog. „Saldo 1“ (Einwurf minus Auswurf) abzustellen ist, der bei Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit auf den Auslesestreifen dargestellt wird (Schreiben vom 5.11.21, III C 2 - S 7200/19/10003:005, DOK 2021/1137935, Abruf-Nr. 225772 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PStR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,20 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig