Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 17.01.2022 · Nachricht · BMF

    USt bei Geldspielgeräten: „Saldo 1“ als Bemessungsgrundlage

    | Bemessungsgrundlage für die USt-Besteuerung bei Geldspielgeräten ist der – nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums – mittels Zählwerk ermittelte Kasseninhalt abzüglich der darin enthaltenen USt. Das BMF weist hierzu darauf hin, dass dabei auf den sog. „Saldo 1“ (Einwurf minus Auswurf) abzustellen ist, der bei Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit auf den Auslesestreifen dargestellt wird (Schreiben vom 5.11.21, III C 2 - S 7200/19/10003:005, DOK 2021/1137935, Abruf-Nr. 225772 ). |