17.01.2022 · Nachricht · BMWi
Wettbewerbsregister: Mitteilungen und Abfragen ab 1.12.21
| Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 29.10.21 im Bundesanzeiger bekannt gemacht, dass die Voraussetzungen für die elektronische Datenübermittlung in Bezug auf das Wettbewerbsregister vorliegen (BAnz AT 29.10.21 B3; S. 1). Mit dieser Veröffentlichung werden gem. § 12 WRegG die Mitteilungs- und Abfragepflichten des Wettbewerbsregisters anwendbar. Darauf weist das Bundeskartellamt (BKartA) als zuständige Registerbehörde hin (PM vom 29.10.21). |
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