24.02.2020 · Fachbeitrag · Bundesfinanzministerium
Finanzkonten-Informationsaustausch: Staatenaustauschliste 2020
| Nach den Vorgaben des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes (FKAustG) werden Informationen über Finanzkonten zwischen dem BZSt und der zuständigen Behörde des jeweils anderen Staates i. S. d. § 1 Abs. 1 FKAustG automatisch ausgetauscht. Hierzu hat das BMF die vorläufige Staatenaustauschliste 2020 veröffentlicht (BMF-Schreiben vom 28.1.20, IV B 6-S 1315/19/10030:015, Abruf-Nr. 213949 ). |
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