25.05.2020 · Fachbeitrag · Bundestag
Bonpflicht für Bäcker & Co. bleibt
| Der Finanzausschuss des Bundestages hat mit den Stimmen der Regierungsfraktionen bekräftigt, dass es bei der Bonpflicht für Bäcker und vergleichbare Betriebe der Bargeschäftsbranche bleibt. Ein anderslautender Gesetzentwurf der FDP (BT-Drucksache 19/15768) wurde abgelehnt (BT-Drucksache 19/19068, www.iww.de/s3676 www.iww.de/s3676 ). Die Belegausgabepflicht gem. § 146a Abs. 2 S. 1 AO gilt seit 1.1.20 (Gesetz zum Schutz vor Manipulation digitaler Grundaufzeichnungen, 22.12.16, BGBl. I, 3152). |
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