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  • · Fachbeitrag · Editorial PStR 04/2022

    Online-Petze statt Online-Hetze

    | Liebe Kolleginnen und Kollegen, Online-Petze statt Online-Hetze, so könnte man die Wirkweise des vom Land Baden-Württemberg freigeschalteten (augenscheinlich zentriert maskulin weil genderfrei so bezeichneten) „Anonymen Online-Hinweisgeberportals“, um Steuerhinterzieher/innen zu ermitteln, wohl umschreiben. |

     

    Die Macher/innen und Befürworter/innen dieses Hinweisgeber(-innen[?])portals versuchten den sogleich einsetzenden, geboosterten Sturm der Entrüstung (Mellinghoff als vormaliger Präsident des BFH ließ sich im Handelsblatt vom 3.9.21 mit dem [leicht hüftsteifem] Bemerken zitieren: „Das ist dem gedeihlichen Miteinander von Staat und Gesellschaft fremd“) mit dem „Hinweis“ zu begegnen, so ausdrücklich formuliert auf der Internetseite des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg, „anonyme Hinweise wegen Steuerbetrugs“ seien bisher auch schon persönlich, per Brief oder Telefon möglich.

     

    Steuerbetrug? … Wenn im dortigen Finanzministerium noch nicht einmal die in Stein gemeißelte Rechtsprechung des BGH oder die jüngste ‒ zugegeben hessisch basierte ‒ Entscheidung des LG Wiesbaden (1.9.21, 6 KLs, 1111 Js 18753/21; PStR 22, 30) sprachlich präsent zu sein scheint, um die Steuerhinterziehung vom Betrug abzugrenzen, müssen auf der flachen Geraden der Argumentation Plattitüden Begründungsmuster liefern. „Nach Zahlen des FinMin BW seien in den vergangenen drei Jahren in Baden-Württemberg ca. 4.500 anonyme Hinweise bei den Finanzämtern eingegangen, etwa 4 Prozent hätten zu strafrechtlichen Ermittlungen geführt“.