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  • · Fachbeitrag · Editorial PSTR-12.2024

    Das „letzte Stündchen“ der amtlichen Richtssatzsammlung

    | Liebe Kolleginnen und Kollegen, eingangs darf ich Ihnen zunächst ein frohes, gesundes, schaffenskräftiges und auch frohgemutes Neues Jahr 2024 wünschen. |

     

    Auf dem ‒ neujahrsgeschenkgleichen ‒ 25. IWW Kongress Steuerstrafrecht berichtete ein Teilnehmer vom Fortgang des Verfahrens des BFH X R 19/21, nachdem der Senat das BMF aufgefordert hatte, dem Verfahren beizutreten. Im Auditorium bestand wohl die Erwartung, dass das „letzte Stündchen“ der amtlichen Richtsatzsammlung in der bisherigen Form geschlagen haben dürfte. Die statistisch-funktionalen Mängel und deren gewichtete Auswertung sind wohl so durchgreifend, dass die Richtsatzsammlung nicht mehr als Gradmesser eines bundeseinheitlichen Schätzungsparameters taugt. Aber nach jeder stilsicheren Beerdigung folgt die Einladung zum Beerdigungskaffee. What´s next? Droht der Rückfall in die maßstabslose Zeit der griffweisen Einzelfallschätzung?

     

    Webel merkte hierzu an, dass der Finanzverwaltung irgendein statistisch belastbares Tool an die Hand gegeben werden sollte, um zu sachgerechten Schätzungen zu kommen. Er verwies auch auf Versuche einer Finanzbehörde, Schätzungen in Kassensachverhalten mittels fälschungssicherer digitaler Kassensysteme, z. B. mittels QR-Code-Technik, entbehrlich zu machen. Das müssen „BM a. D. Schäuble´s Freunde“, die Griechen, mitbekommen haben. Ein Land, das sich vom finanziellen Abgrund zur Fiskal-Top-Adresse „hochkalimerat“ hat. Während deutsche Finanzbeamte allenfalls Rechnungen, Quittungen, Belege in einem finanzamtsinternen Postkasten physischer oder digitaler Art legen können, um so der BP Kontrollmasse zur Verfügung zu stellen, haben die Griechen den QR-Code als Transmissionsriemen der denunzationsgetriebenen Steuerehrlichkeit erkannt. Über die App appodixi (Ähnlichkeiten mit Baustelleneinrichtungen sind rein zufällig), einer offiziellen digitalen Anwendung, können die griechischen Bürger Quittungen, die sie bei jeder Transaktion erhalten, prüfen. Damit wird jede, mit einem QR-Code ausgestellte Quittung gescannt. Wenn die Steuerbürger z. B. feststellen, dass ein Belegvorgang nicht an die Finanzverwaltung übermittet wurde, können sie den griechischen Fiskus AADE darauf hinweisen. In Griechenland müssen alle Registrierkassen und Kartenterminals über das Internet oder Mobilfunk mit dem Datensystem TAXISnet der zentralen Finanzbehörde verbunden sein; hierzu hat jede Quittung einen QR-Code, dieser wird von der Registrierkasse automatisch generiert und enthält alle Details der Transaktion wie Datum, Uhrzeit, Betrag und Steuernummer des Unternehmens. Das System hat auch eine südstaatliche Volte: Wer dem Fiskus einen gefälschten Beleg meldet, erhält bis zu 2.000 EUR Belohnung. Konsequenz ist, dass der griechischen Behörde im Schnitt pro Tag über 1.600 Fälle gemeldet werden.