15.01.2021 · Fachbeitrag · EU-Kommission
Keine Hilfen für Unternehmen mit Verbindungen zu Steueroasen
| Die EU-Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten, Unternehmen mit Verbindungen zu Ländern, die auf der sog. Schwarzen Liste nicht kooperativer Gebiete für Steuerzwecke stehen, nicht finanziell zu unterstützen (Empfehlung, 14.7.20, IP/20/1332). Gleiches wird für Unternehmen erwogen, die wegen schwerwiegender Finanzdelikte, z. B. Finanzbetrug, Korruption oder Nichtzahlung von Steuern und Sozialabgaben, verurteilt wurden. |
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