07.11.2022 · Nachricht · EU und BMF
„Blacklist“ nicht kooperativer Staaten ergänzt
| Die EU hat turnusgemäß ihre Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke (sog. „Blacklist“) überarbeitet und am 12.10.22 veröffentlicht (ABl. 2022, C 391 I, S. 2). Zur Umsetzung in deutsches Recht wird das BMF die am 20.12.21 erlassene Steueroasenabwehrverordnung (StAbwV) gem. § 3 StAbwG ebenfalls aktualisieren. Hierzu hat das BMF einen entsprechenden Änderungsentwurf vorgelegt (Referentenentwurf vom 10.10.22, Abruf-Nr. 232021 ). |
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